Gesetze / Landesrecht Hessen / HLPG
HLPGVIERTER TEIL
KOSTEN-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 18 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 02.08.2023
Das Hessische Landesplanungsgesetz vom 6. September 2002 (GVBl. I S. 548)²), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), wird aufgehoben.
²) Hebt auf FFN 360-17
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.