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HLPG

VIERTER TEIL
KOSTEN-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 18 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 02.08.2023

Das Hessische Landesplanungsgesetz vom 6. September 2002 (GVBl. I S. 548)²), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), wird aufgehoben.

²) Hebt auf FFN 360-17

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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