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HLPG

VIERTER TEIL
KOSTEN-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 19 Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 02.08.2023

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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