Gesetze / Landesrecht Hessen / HAGThUG
HAGThUG§ 8 Unterrichtung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2013 Nr. 16 · Stand: 18.09.2025
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.
Die Einrichtung unterrichtet das nach § 4 des Therapieunterbringungsgesetzes zuständige Gericht und die Aufsichtsbehörde, sobald nach ihrer Überzeugung die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht mehr vorliegen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.