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PflSchulFinanzG

Sechster Teil
Schlussvorschriften

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 36 · Stand: 01.01.2023

Tritt nach seinem Wortlaut am 31.12.2026 außer Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 3 und 7 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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