Gesetze / Landesrecht Hessen / PflSchulFinanzG
PflSchulFinanzGSechster Teil
Schlussvorschriften
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2020 Nr. 36 · Stand: 01.01.2023
Tritt nach seinem Wortlaut am 31.12.2026 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 3 und 7 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.