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HGBPAVFÜNFTER TEIL
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
§ 53 Ordnungswidrigkeiten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2017 Nr. 28 · Stand: 01.07.2023
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen handelt, wer als Betreiberin oder Betreiber einer Einrichtung nach § 2 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen vorsätzlich oder fahrlässig
1. unzuverlässige Personen entgegen
a) § 1 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 als Leitungskräfte nach den §§ 2 und 3,
b) § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 und § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 als Beschäftigte oder
c) § 6 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 als sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt,
2. nicht dafür Sorge trägt, dass
a) die Türen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 im Notfall von außen zu öffnen sind,
b) die Mindestgrößen eines Wohn-Schlaf-Raumes nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und 3 und Abs. 2 eingehalten werden,
c) die Ausstattung mit einer Rufanlage nach § 17 Abs. 1 in den dort genannten Räumen vorhanden ist oder
d) die von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzten elektrischen Geräte und Kochherde nach § 18 Abs. 2 über eine Abschaltautomatik oder Hitzewache verfügen,
3. Leistungen entgegen
a) § 42 Abs. 1 nicht für die vereinbarte Maßnahme oder
b) § 42 Abs. 2 bevor sie gesichert und im Finanzierungsplan ausgewiesen sind
verwendet,
4. entgegen § 43 Abs. 1 die Verwaltung nicht auf einem Sonderkonto vornimmt,
5. entgegen § 45 Abs. 1 oder 3 Sicherheit nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise leistet oder
6. entgegen
a) § 50 Abs. 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig die Prüfung vornehmen lässt oder
b) § 50 Abs. 3 keine Einsicht gewährt oder Auskünfte erteilt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.