Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-73

Hessische Verordnung über die Verkehrszählung durch Dritte nach § 231 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 14, vom 11.08.2014, verkündet am 27.08.2014 · Stand: 30.11.2019 · letzte Änderung: Verordnung vom 24.11.2019

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.