Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-67
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 10 · Stand: 24.11.2016
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.