Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-67
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Gewährung der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 10, vom 25.05.2011, verkündet am 31.05.2011 · Stand: 24.11.2016 · letzte Änderung: Verordnung vom 31.10.2016
Inhaltsübersicht
Fundstellen
-
25.05.2011 Verkündung
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Gewährung der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes
GVBl. 2011 Nr. 10, S. 212
verkündet am: 31.05.2011
-
31.10.2016 Änderung
Dreizehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2016 Nr. 16, S. 190 (Artikel 3)
in Kraft: 24.11.2016
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.