Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-67

Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Gewährung der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 10, vom 25.05.2011, verkündet am 31.05.2011 · Stand: 24.11.2016 · letzte Änderung: Verordnung vom 31.10.2016

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.