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HPVG

NEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 111 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 11 · Stand: 29.11.2024

Das Hessische Personalvertretungsgesetz vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103)³), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718, 867), wird aufgehoben.

³) Hebt auf FFN 326-9

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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