Gesetze / Landesrecht Hessen / HPVG
HPVGNEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 111 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 11 · Stand: 29.11.2024
Das Hessische Personalvertretungsgesetz vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103)³), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718, 867), wird aufgehoben.
³) Hebt auf FFN 326-9
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.