Gesetze / Landesrecht Hessen / HPVG
HPVGNEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 112 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 11 · Stand: 29.11.2024
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.