Gesetze / Landesrecht Hessen / 324-49

Verordnung über Beiräte in den hessischen Vollzugsanstalten (Anstaltsbeiräteverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 24, vom 09.09.2013, verkündet am 18.10.2013 · Stand: 30.10.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 14.10.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zusammensetzung, Amtszeit und Bestellung
  2. § 2 Abberufung
  3. § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.