Gesetze / Landesrecht Hessen / HTGV
HTGV§ 9 Übergangsvorschrift
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 21 · Stand: 01.01.2022
Für Ansprüche auf Trennungsgeld, die auf Maßnahmen beruhen, die vor dem 1. Januar 2012 wirksam geworden sind, gilt bisheriges Recht; auf Antrag der oder des Berechtigten ist für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2011 neues Recht anzuwenden.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.