Gesetze / Landesrecht Hessen / HTGV
HTGV§ 10 Verwaltungsvorschriften
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 21 · Stand: 01.01.2022
Das für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.