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HTGV

§ 10 Verwaltungsvorschriften

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 21 · Stand: 01.01.2022

Das für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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