Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-144
Verordnung über die hochschulische Pflegeausbildung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2020 Nr. 20, vom 16.04.2020, verkündet am 24.04.2020 · Stand: 26.08.2026 · letzte Änderung: Verordnung vom 20.08.2026
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Durchführung von Praxiseinsätzen
- § 2 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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16.04.2020 Verkündung
Verordnung über die hochschulische Pflegeausbildung
GVBl. 2020 Nr. 20, S. 273
verkündet am: 24.04.2020
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20.08.2026 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung an Pflegeschulen und der Verordnung über die hochschulische Pflegeausbildung
GVBl. 2026 Nr. 50, S. 19 (Artikel 2)
in Kraft: 26.08.2026
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.