Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-136

Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen (Anrechnungsverordnung – BFSAV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 23, vom 19.11.2012, verkündet am 30.11.2012 · Stand: 13.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.12.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.