Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-136
Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen (Anrechnungsverordnung – BFSAV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 23, vom 19.11.2012, verkündet am 30.11.2012 · Stand: 13.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.12.2025
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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19.11.2012 Verkündung
Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen (Anrechnungsverordnung – BFSAV)
GVBl. 2012 Nr. 23, S. 450
verkündet am: 30.11.2012
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21.11.2017 Änderung
Vierzehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2017 Nr. 24, S. 364 (Artikel 1)
in Kraft: 06.12.2017
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10.12.2025 Änderung
Siebzehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2025 Nr. 95, S. 2 (Artikel 2)
in Kraft: 13.12.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.