Gesetze / Landesrecht Hessen / HHeilvfV
HHeilvfVZWEITER TEIL
Schlussvorschriften
§ 12 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 7 · Stand: 01.01.2026
Die durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410) in Landesrecht übergeleitete Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502), geändert durch Verordnung vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3177), in der am 31. August 2006 geltenden Fassung wird aufgehoben.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.