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HHeilvfV

ZWEITER TEIL
Schlussvorschriften

§ 12 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 7 · Stand: 01.01.2026

Die durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410) in Landesrecht übergeleitete Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502), geändert durch Verordnung vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3177), in der am 31. August 2006 geltenden Fassung wird aufgehoben.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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