Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-208

SIEBENTER TEIL
Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz

§ 17

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 30 · Stand: 15.04.2022

Die Leiterin oder der Leiter des H. B. Wagnitz-Seminars – Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug – ist zuständig für die

1. Anordnung und Genehmigung von Fortbildungsreisen der Bediensteten des Justizvollzugs aus Anlass der Teilnahme an dort durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen, soweit in § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 nichts anderes bestimmt ist,

2. Zusage der Umzugskostenvergütung für die Bediensteten in Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst sowie den Vollzugs- und Verwaltungsdienst im mittleren Justizdienst aus Anlass der Überweisung zur Fortsetzung der Ausbildung an eine andere auswärtige Ausbildungsstelle.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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