Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-206
ELFTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 16
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 20 · Stand: 01.04.2022
Die Verordnung über die Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 2. Dezember 2010 (GVBl. I S. 455)¹) wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 320-190
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.