Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-206

ELFTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 16

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 20 · Stand: 01.04.2022

Die Verordnung über die Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 2. Dezember 2010 (GVBl. I S. 455)¹) wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 320-190

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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