Gesetze / Landesrecht Hessen / 312-21
Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz (LBKVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 8, vom 25.05.2009, verkündet am 29.06.2009 · Stand: 21.11.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 17.11.2025
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Zusammensetzung des Landesbeirats
- § 2 Verfahren zur Berufung und Abberufung der Mitglieder
- § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
-
25.05.2009 Verkündung
Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz (LBKVO)
GVBl. 2009 Nr. 8, S. 229
verkündet am: 29.06.2009
-
21.02.2013 Änderung
Verordnung zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
GVBl. 2013 Nr. 4, S. 89 (Artikel 4)
in Kraft: 12.03.2013
-
31.10.2017 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
GVBl. 2017 Nr. 22, S. 326 (Artikel 1)
in Kraft: 21.11.2017
-
17.11.2025 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
GVBl. 2025 Nr. 84, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 21.11.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.