Gesetze / Landesrecht Hessen / HessAuslZustV

HessAuslZustV

Amtliche Inhaltsübersicht

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 10 · Stand: 01.10.2026

Inhaltsübersicht

§ 1 Ausländerbehörden

§ 2 Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Gießen als Bezirksordnungsbehörde bei Wohnpflicht in Landeseinrichtungen

§ 3 Zuständigkeit der Regierungspräsidien als Bezirksordnungsbehörden

§ 4 Örtliche Zuständigkeit

§ 5 Aufnahmeeinrichtung

§ 6 Zuständigkeit für die Verteilung innerhalb des Landes

§ 7 Zuständigkeit für den Erlass der Zuweisungsentscheidung und die länderübergreifende Verteilung

§ 8 Zuständigkeit für die elektronische Aufenthaltsüberwachung

§ 9 Zuständigkeit für den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen

§ 10 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 11 Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

§ 12 Zuständigkeit für die Beantragung der Anordnung von Asylverfahrenshaft

§ 13 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

→§ 1