Gesetze / Landesrecht Hessen / HessAuslZustV
HessAuslZustVAmtliche Inhaltsübersicht
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 10 · Stand: 01.10.2026
Inhaltsübersicht
§ 1 Ausländerbehörden
§ 2 Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Gießen als Bezirksordnungsbehörde bei Wohnpflicht in Landeseinrichtungen
§ 3 Zuständigkeit der Regierungspräsidien als Bezirksordnungsbehörden
§ 4 Örtliche Zuständigkeit
§ 5 Aufnahmeeinrichtung
§ 6 Zuständigkeit für die Verteilung innerhalb des Landes
§ 7 Zuständigkeit für den Erlass der Zuweisungsentscheidung und die länderübergreifende Verteilung
§ 8 Zuständigkeit für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
§ 9 Zuständigkeit für den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen
§ 10 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
§ 12 Zuständigkeit für die Beantragung der Anordnung von Asylverfahrenshaft
§ 13 Inkrafttreten
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.