Gesetze / Landesrecht Hessen / HessAuslZustV
HessAuslZustV§ 13 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 10 · Stand: 01.10.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.