Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-110

Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 11, vom 16.07.2009, verkündet am 22.07.2009 · Stand: 31.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 25.11.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.