Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-110
Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 11, vom 16.07.2009, verkündet am 22.07.2009 · Stand: 31.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 25.11.2022
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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16.07.2009 Verkündung
Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern
GVBl. 2009 Nr. 11, S. 275
verkündet am: 22.07.2009
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17.07.2014 Änderung
Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern
GVBl. 2014 Nr. 14, S. 202 (Artikel 1)
in Kraft: 28.08.2014
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25.11.2022 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern
GVBl. 2022 Nr. 41, S. 723 (Artikel 1)
in Kraft: 31.12.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.