Gesetze / Landesrecht Hessen / EAHDatenÜVO
EAHDatenÜVO§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 24 · Stand: 01.12.2022
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.