Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-33

Verordnung über die technischen Anforderungen für das Verfahren der Datenübermittlungen zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen und den zuständgen Behörden (EAH-Datenübermittlungsverordnung – EAHDatenÜVO)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 24, vom 24.12.2009, verkündet am 30.12.2009 · Stand: 01.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 17.11.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Form und Verfahren der elektronischen Datenübermittlungen
  2. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.