Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-33
Verordnung über die technischen Anforderungen für das Verfahren der Datenübermittlungen zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen und den zuständgen Behörden (EAH-Datenübermittlungsverordnung – EAHDatenÜVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 24, vom 24.12.2009, verkündet am 30.12.2009 · Stand: 01.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 17.11.2022
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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24.12.2009 Verkündung
Verordnung über die technischen Anforderungen für das Verfahren der Datenübermittlungen zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen und den zuständgen Behörden (EAH-Datenübermittlungsverordnung – EAHDatenÜVO)
GVBl. 2009 Nr. 24, S. 771
verkündet am: 30.12.2009
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20.12.2012 Änderung
Verordnung zur Änderung der EAH-Datenübermittlungsverordnung
GVBl. 2013 Nr. 3, S. 43 (Artikel 1)
in Kraft: 14.02.2013
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19.11.2014 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der EAH-Datenübermittlungsverordnung
GVBl. 2014 Nr. 21, S. 303 (Artikel 1)
in Kraft: 04.12.2014
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17.11.2022 Änderung
Dritte Verordnung zur Änderung der EAH-Datenübermittlungsverordnung
GVBl. 2022 Nr. 38, S. 647 (Artikel 1)
in Kraft: 01.12.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.