Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-31

§ 2

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 15 · Stand: 20.11.2014

Die Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden vom 3. September 2004 (GVBl. I S. 283)¹), geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf GVBl. II 304-28

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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