Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-31
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 15 · Stand: 20.11.2014
Die Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden vom 3. September 2004 (GVBl. I S. 283)¹), geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf GVBl. II 304-28
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.