Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-31

Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 15, vom 21.09.2009, verkündet am 20.10.2009 · Stand: 20.11.2014 · letzte Änderung: Verordnung vom 03.11.2014

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.