Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-29

Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Vollstreckungsbehörden für die Vollstreckung von Verwaltungsakten der ärztlichen Stellen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 24, vom 04.12.2008, verkündet am 17.12.2008 · Stand: 12.03.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.02.2013

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Vollstreckungsbehörden
  2. § 2 Unkostenbeitrag und uneinbringliche Vollstreckungskosten
  3. § 3 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.