Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-29
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Vollstreckungsbehörden für die Vollstreckung von Verwaltungsakten der ärztlichen Stellen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 24, vom 04.12.2008, verkündet am 17.12.2008 · Stand: 12.03.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.02.2013
Inhaltsübersicht
- § 1 Vollstreckungsbehörden
- § 2 Unkostenbeitrag und uneinbringliche Vollstreckungskosten
- § 3 Inkrafttreten
Fundstellen
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04.12.2008 Verkündung
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Vollstreckungsbehörden für die Vollstreckung von Verwaltungsakten der ärztlichen Stellen
GVBl. 2008 Nr. 24, S. 1022
verkündet am: 17.12.2008
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21.02.2013 Änderung
Verordnung zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
GVBl. 2013 Nr. 4, S. 89 (Artikel 1)
in Kraft: 12.03.2013
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.