Gesetze / Landesrecht Hessen / 300-46

Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 17, vom 16.09.2011, verkündet am 27.09.2011 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.03.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.