Gesetze / Landesrecht Hessen / 300-46
Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 17, vom 16.09.2011, verkündet am 27.09.2011 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.03.2025
Inhaltsübersicht
Fundstellen
-
16.09.2011 Verkündung
Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
GVBl. 2011 Nr. 17, S. 420 (Artikel 1)
verkündet am: 27.09.2011
-
03.03.2025 Änderung
Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
GVBl. 2025 Nr. 16, S. 3 (Artikel 7)
in Kraft: 01.01.2026
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.