Gesetze / Landesrecht Hessen / 300-43
Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 8, vom 03.05.2010, verkündet am 10.05.2010 · Stand: 31.07.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 14.07.2021
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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03.05.2010 Verkündung
Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
GVBl. 2010 Nr. 8, S. 139
verkündet am: 10.05.2010
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02.11.2015 Änderung
Zwölfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2015 Nr. 26, S. 394 (Artikel 2)
in Kraft: 27.11.2015
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14.07.2021 Änderung
Verordnung zur Änderung der Delegations- und Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz sowie der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
GVBl. 2021 Nr. 29, S. 363 (Artikel 2)
in Kraft: 31.07.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.