Gesetze / Landesrecht Hessen / HessJAVollzG
HessJAVollzGVIERTER ABSCHNITT
Schlussvorschriften
§ 43 Anwendung auf Heranwachsende und Erwachsene
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 13 · Stand: 24.11.2020
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf Heranwachsende und Erwachsene Anwendung, gegen die eine auf Jugendarrest erkennende Entscheidung vollstreckt wird.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.