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HessJAVollzG

VIERTER ABSCHNITT
Schlussvorschriften

§ 43 Anwendung auf Heranwachsende und Erwachsene

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 13 · Stand: 24.11.2020

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf Heranwachsende und Erwachsene Anwendung, gegen die eine auf Jugendarrest erkennende Entscheidung vollstreckt wird.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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