Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-48

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 23, vom 02.12.2014, verkündet am 12.12.2014 · Stand: 03.09.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.08.2020

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.