Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-48
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 23, vom 02.12.2014, verkündet am 12.12.2014 · Stand: 03.09.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.08.2020
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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02.12.2014 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
GVBl. 2014 Nr. 23, S. 330
verkündet am: 12.12.2014
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06.09.2017 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
GVBl. 2017 Nr. 19, S. 282 (Artikel 1)
in Kraft: 20.09.2017
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10.08.2020 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
GVBl. 2020 Nr. 45, S. 562 (Artikel 1)
in Kraft: 03.09.2020
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.