Gesetze / Landesrecht Hessen / HStiftG
HStiftG§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 6 · Stand: 28.05.2026
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
(2) Das Hessische Stiftungsgesetz vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 430), tritt mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.