Gesetze / Landesrecht Hessen / 20-33
§ 3 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 4 · Stand: 22.12.2012
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.