Gesetze / Landesrecht Hessen / 20-33
§ 1 Verfahrenskonzentration in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 4 · Stand: 22.12.2012
Die für die Justiz zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. EU Nr. L 199 S. 1)
1. einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte,
2. einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte
zuzuweisen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.