Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ZahnmedAusbV § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre.