Gesetze / VO (EWG) Nr. 4055/86
VO (EWG) Nr. 4055/86Art 12
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblattt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.