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Art 12 VO (EWG) Nr. 4055/86

VO (EWG) Nr. 4055/86

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblattt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.