Gesetze / VO (EU) Nr. 646/2012

VO (EU) Nr. 646/2012

Art 2 Verstoßverfahren

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-646-2012/2#abs-1 (1) Das Verstoßverfahren, das Gegenstand dieses Kapitels ist, deckt alle Verwaltungsphasen der Untersuchung möglicher Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 oder deren Durchführungsbestimmungen ab.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-646-2012/2#abs-2 (2) Die Agentur kann von sich aus oder auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats ein Verstoßverfahren einleiten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-646-2012/2#abs-3 (3) Wird das Verstoßverfahren auf Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaates eingeleitet, setzt die Agentur die Kommission oder den Mitgliedstaat darüber in Kenntnis, wie ihr Ersuchen weiterbehandelt wird.

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