Gesetze / VO (EU) Nr. 537/2014 · CELEX 02014R0537-20240109
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
45 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Prüfungshonorare
- Art 5 Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
- Art 6 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit
- Art 7 Unregelmäßigkeiten
- Art 8 Auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung
- Art 9 Internationale Prüfungsstandards
- Art 10 Bestätigungsvermerk
- Art 11 Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss
- Art 12 Bericht an die für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden
- Art 13 Transparenzbericht
- Art 13a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 14 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
- Art 15 Aufbewahrungspflichten
- Art 16 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
- Art 17 Laufzeit des Prüfungsmandats
- Art 18 Übergabeakte
- Art 19 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
- Art 20 Benennung der zuständigen Behörden
- Art 21 Unabhängigkeitsanforderungen
- Art 22 Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die zuständigen Behörden
- Art 23 Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 24 Übertragung von Aufgaben
- Art 25 Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden auf nationaler Ebene
- Art 26 Qualitätssicherung
- Art 27 Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
- Art 28 Transparenz der zuständigen Behörden
- Art 29 Pflicht zur Zusammenarbeit
- Art 30 Einsetzung des Ausschusses der Aufsichtsstellen
- Art 31 Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort
- Art 32 Kollegien zuständiger Behörden
- Art 33 Übertragung von Aufgaben
- Art 34 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
- Art 35 Schutz personenbezogener Daten
- Art 36 Vereinbarung über Informationsaustausch
- Art 37 Offenlegung von Informationen aus Drittländern
- Art 38 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern
- Art 39 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 40 Überprüfung und Berichterstattung
- Art 41 Übergangsbestimmungen
- Art 42 Einzelstaatliche Vorkehrungen
- Art 43 Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
- Art 44 Inkrafttreten