Gesetze / VO (EU) Nr. 537/2014 · CELEX 02014R0537-20240109

Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission

45 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Prüfungshonorare
  5. Art 5 Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
  6. Art 6 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit
  7. Art 7 Unregelmäßigkeiten
  8. Art 8 Auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung
  9. Art 9 Internationale Prüfungsstandards
  10. Art 10 Bestätigungsvermerk
  11. Art 11 Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss
  12. Art 12 Bericht an die für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden
  13. Art 13 Transparenzbericht
  14. Art 13a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  15. Art 14 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
  16. Art 15 Aufbewahrungspflichten
  17. Art 16 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
  18. Art 17 Laufzeit des Prüfungsmandats
  19. Art 18 Übergabeakte
  20. Art 19 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
  21. Art 20 Benennung der zuständigen Behörden
  22. Art 21 Unabhängigkeitsanforderungen
  23. Art 22 Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die zuständigen Behörden
  24. Art 23 Befugnisse der zuständigen Behörden
  25. Art 24 Übertragung von Aufgaben
  26. Art 25 Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden auf nationaler Ebene
  27. Art 26 Qualitätssicherung
  28. Art 27 Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
  29. Art 28 Transparenz der zuständigen Behörden
  30. Art 29 Pflicht zur Zusammenarbeit
  31. Art 30 Einsetzung des Ausschusses der Aufsichtsstellen
  32. Art 31 Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort
  33. Art 32 Kollegien zuständiger Behörden
  34. Art 33 Übertragung von Aufgaben
  35. Art 34 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
  36. Art 35 Schutz personenbezogener Daten
  37. Art 36 Vereinbarung über Informationsaustausch
  38. Art 37 Offenlegung von Informationen aus Drittländern
  39. Art 38 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern
  40. Art 39 Ausübung der Befugnisübertragung
  41. Art 40 Überprüfung und Berichterstattung
  42. Art 41 Übergangsbestimmungen
  43. Art 42 Einzelstaatliche Vorkehrungen
  44. Art 43 Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
  45. Art 44 Inkrafttreten