Gesetze / VO (EU) Nr. 492/2011
VO (EU) Nr. 492/2011Art 27
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-492-2011/27#abs-1 (1) Der Beratende Ausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-492-2011/27#abs-2 (2) Die Stellungnahmen sind mit Gründen zu versehen; sie werden mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschlossen; ihnen ist eine Darstellung der Auffassungen der Minderheit beizufügen, wenn diese es beantragt.