Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014

VO (EU) Nr. 468/2014

Art 151 Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung einführen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/151#abs-1 (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 gelten in Fällen, in denen eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 139 AEUV für einen Mitgliedstaat nach Artikel 140 Absatz 2 AEUV aufgehoben wird, die Artikel 148 bis 150 in Bezug auf Aufsichtsverfahren oder Beschlüsse entsprechend, die von der NCA dieses Mitgliedstaats eingeleitet oder gefasst wurden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/151#abs-2 (2) Die Bezugnahme auf den 4. November 2014 in den Artikeln 149 und 150 wird als Bezugnahme auf den Tag ausgelegt, an dem der Euro in dem betreffenden Mitgliedstaat eingeführt wird.

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