Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014
VO (EU) Nr. 468/2014Art 112 Makroprudenzielle Instrumente im Rahmen der engen Zusammenarbeit
Stand: 02.10.2026
Die in Teil VIII vorgesehenen Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen der EZB, den NCAs und NDAs im Hinblick auf makroprudenzielle Aufgaben und Instrumente finden in Bezug auf beaufsichtigte Unternehmen und beaufsichtigte Gruppen in teilnehmenden Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit entsprechende Anwendung.