Gesetze / VO (EU) Nr. 236/2012
VO (EU) Nr. 236/2012Art 36 Zusammenarbeit mit der ESMA
Stand: 02.10.2026
Die zuständigen Behörden arbeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 für die Zwecke dieser Richtlinie mit der ESMA zusammen.
Die zuständigen Behörden stellen der ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 unverzüglich alle für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung.