Art 24 Rangfolge der Kriterien
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2024-1351/24#abs-1 (1) Die Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats finden in der in diesem Kapitel genannten Rangfolge Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2024-1351/24#abs-2 (2) Bei der Bestimmung des nach den Kriterien dieses Kapitels zuständigen Mitgliedstaats wird von der Situation ausgegangen, zu der der Antrag auf internationalen Schutz zum ersten Mal in einem Mitgliedstaat registriert wurde.