Gesetze / VO (EU) 2024/1351

VO (EU) 2024/1351

Art 24 Rangfolge der Kriterien

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2024-1351/24#abs-1 (1) Die Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats finden in der in diesem Kapitel genannten Rangfolge Anwendung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2024-1351/24#abs-2 (2) Bei der Bestimmung des nach den Kriterien dieses Kapitels zuständigen Mitgliedstaats wird von der Situation ausgegangen, zu der der Antrag auf internationalen Schutz zum ersten Mal in einem Mitgliedstaat registriert wurde.

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