Gesetze / VO (EU) 2023/1542

VO (EU) 2023/1542

Art 26 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

Stand: 02.10.2026

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder von Teilen davon erfüllt, wird davon ausgegangen, dass sie die in Artikel 25 genannten Anforderungen, soweit diese von den geltenden Normen erfasst werden, erfüllt.

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