Art 16 Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/16#abs-1 (1) Die Interventionskategorien im Rahmen dieses Kapitels können die Form von entkoppelten und gekoppelten Direktzahlungen haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/16#abs-2 (2) Bei den entkoppelten Direktzahlungen handelt es sich um
a) die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit;
b) die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit;
c) die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte;
d) die Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/16#abs-3 (3) Bei den gekoppelten Direktzahlungen handelt es sich um
a) die gekoppelte Einkommensstützung;
b) die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle.