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VO (EU) 2021/2115

Art 16 Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/16#abs-1 (1) Die Interventionskategorien im Rahmen dieses Kapitels können die Form von entkoppelten und gekoppelten Direktzahlungen haben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/16#abs-2 (2) Bei den entkoppelten Direktzahlungen handelt es sich um

a) die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit;

b) die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit;

c) die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte;

d) die Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/16#abs-3 (3) Bei den gekoppelten Direktzahlungen handelt es sich um

a) die gekoppelte Einkommensstützung;

b) die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle.

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