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# Art 16 VO (EU) 2021/2115 — Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen

VO (EU) 2021/2115  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Interventionskategorien im Rahmen dieses Kapitels können die Form von entkoppelten und gekoppelten Direktzahlungen haben.

(2) Bei den entkoppelten Direktzahlungen handelt es sich um

a) die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit;

b) die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit;

c) die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte;

d) die Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl.

(3) Bei den gekoppelten Direktzahlungen handelt es sich um

a) die gekoppelte Einkommensstützung;

b) die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle.

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Zitiervorschlag: Art 16 VO (EU) 2021/2115

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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