Gesetze / VO (EU) 2019/2072

VO (EU) 2019/2072

Art 9 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete verboten ist

Stand: 02.10.2026

Die in Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannte Liste der aus Drittländern oder aus dem Gebiet der Union stammenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete verboten ist, ist in Anhang IX der vorliegenden Verordnung festgelegt.

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