Art 9 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete verboten ist
Stand: 02.10.2026
Die in Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannte Liste der aus Drittländern oder aus dem Gebiet der Union stammenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete verboten ist, ist in Anhang IX der vorliegenden Verordnung festgelegt.