Gesetze / VO (EU) 2018/625

VO (EU) 2018/625

Art 66 Mitteilungen von Vertretern

Stand: 02.10.2026

Alle Mitteilungen des ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters an das Amt haben dieselbe Wirkung, als wären sie von der vertretenen Person an das Amt gerichtet.

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