Gesetze / VO (EU) 2018/625 VO (EU) 2018/625 Art 66 Mitteilungen von Vertretern Stand: 02.10.2026 Alle Mitteilungen des ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters an das Amt haben dieselbe Wirkung, als wären sie von der vertretenen Person an das Amt gerichtet.