Art 1 Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit hohem Risiko
Stand: 02.10.2026
Die in Anhang I aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände gelten als Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit hohem Risiko im Sinne von Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031, und ihr Einführen in das Gebiet der Union ist bis zur Durchführung einer Risikobewertung untersagt.